Richtlinie für Software-Support und ‑Einstellung

In diesem Dokument werden die Support- und Einstellungsgrundsätze für die Software von Google Distributed Cloud (GDC) in Umgebungen ohne Internetzugang beschrieben.

  1. GDC kündigt alle grundlegenden Änderungen mindestens ein Jahr im Voraus an. Diese Ankündigung kann jederzeit erfolgen, nachdem ein Dienst oder ein Feature allgemein verfügbar geworden ist. Die Änderung selbst wird jedoch erst nach Ablauf der einjährigen Ankündigungsfrist wirksam. Wenn eine Ankündigung zur Einstellung unmittelbar nach der allgemeinen Verfügbarkeit eines Dienstes erfolgt, gibt es eine einjährige Frist, bevor der Dienst eingestellt wird.

  2. GDC bietet ein Jahr lang Support für jede Nebenversion eines Features oder Dienstes, der allgemein verfügbar ist. Der Supportzeitraum beginnt, wenn das Feature der Komponente oder eine Nebenversion offiziell als Teil eines GDC-Releases veröffentlicht wird, und nicht, wenn es vom Nutzer bereitgestellt wird. Bestimmte Features sind nach Ablauf des offiziellen Supportzeitraums und vor der Einstellung der Featureversion möglicherweise für einen zusätzlichen dienstspezifischen Kulanzzeitraum verfügbar. Während dieses Kulanzzeitraums werden nicht unterstützte Versionen von Softwarekomponenten nicht gepatcht oder unterstützt. Software und Dokumentation sind jedoch weiterhin verfügbar, damit Nutzer auf eine unterstützte Version aktualisieren können.

  3. GDC behält sich das Recht vor, Nutzer aufzufordern, zu einem neueren Feature oder einer neueren Nebenversion zu migrieren, um das Risiko kritischer Sicherheitslücken zu minimieren, die in älteren Feature- oder Nebenversionen nicht gepatcht werden können. Das kommt zwar selten vor, aber manchmal ist es nicht möglich, Sicherheitspatches auf alte Feature- oder Nebenversionen von Komponenten anzuwenden. In solchen Fällen ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um Nutzerdaten und ‑Arbeitslasten zu schützen.

  4. Sicherheitspatches werden gemäß den geltenden Service Level Objectives (SLOs) für Features in der Vorschau und für allgemein verfügbare Features bereitgestellt. Die Verpflichtungen aus dem GDC-Service Level Agreement (SLA) gelten jedoch nicht für Features in der Vorschau. SLAs gelten nur für allgemein verfügbare Features.

  5. Features, die nur in der Vorschau verfügbar sind, können ohne Vorankündigung eingestellt oder entfernt werden. Die Abwärtskompatibilität wird möglicherweise nicht beibehalten, wenn Features von einer Vorschauversion zu einer anderen oder zu verschiedenen Versionen der Vorschau-API übergehen. Releases von Features in der Vorschau werden eingestellt, nachdem ihre Funktionen den stabilen Kanal erreicht haben.

  6. GDC-Releases (Feature-, Neben- und Patchversionen) müssen so schnell wie möglich von Infrastrukturadministratoren (Infrastructure Operators, IOs) auf die Bereitstellung und die zugehörigen Organisationen angewendet werden. Die GDC-Releaseversion ist eine interne Version und nur für IOs sichtbar.

    1. Ein neues GDC-Feature oder eine neue Nebenversion muss innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung des Releases und spätestens nach 120 Tagen (Kulanzzeitraum) angewendet werden, sofern das GDC-Team nichts anderes vorschreibt.

    2. Eine neue GDC-Patchversion muss so schnell wie möglich angewendet werden, insbesondere wenn die Release-Version kritische Korrekturen enthält, die für Sicherheit und Compliance erforderlich sind. GDC-Patchversionen können übersprungen werden, um die neueste Version zu erhalten. Die Feature- oder Nebenversionen können jedoch nicht übersprungen werden und jede Version muss angewendet werden.

  7. Plattformadministratoren (Platform Administrators, PAs) sind dafür verantwortlich, angemessene Wartungsfenster für die Organisation oder die Plattform bereitzustellen, damit der Operator und die Automatisierung Upgrades und Patches umgehend anwenden können.

  8. Infrastrukturadministratoren (Infrastructure Operators, IOs) müssen ein Upgrade auf die neueste Patchversion durchführen, die für jedes Feature oder jede Nebenversion verfügbar ist, es sei denn, GDC rät ausdrücklich davon ab, um zu vermeiden, dass Sicherheits- und Fehlerkorrekturen nicht angewendet werden.